0160-93271650 Seminaranfrage | Becker Hebesysteme GmbH – Sachverständigenbüro

Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt. Während des Kranbetriebes werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben, bewegt und dabei auch über Personen und Sachwerte hinweggeführt.
Da bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Ausbildung und Einweisung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, erforderlich.

Eine fachlich und rechtlich fundierte Ausbildung zum Kranführer / Anschläger bildet eine sichere und wichtige Grundlage für eine derart verantwortungsvolle Tätigkeit. Dies trifft umso mehr auch in den Fällen zu, bei denen die Krane von verschiedenen Personen benutzt werden sollen.

Durch unsere Ausbildung vor Ort in Ihrem Betrieb erhöht sich die Arbeitssicherheit in den Unternehmen proportional. 
Dies ist ein entscheidender Faktor bei Haftungs- und Versicherungsfragen.

Wir möchten die Arbeitgeber in Ihrer Verantwortung zur Ausbildung der Mitarbeiter an Kranen gemäß den bestehenden Unfallverhütungsvorschriften sowie der Betriebssicherheitsverordnung entlasten.

Verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt.

Unsere Schulungsangebote

    Prüfungen in der Landessprache

    Das Alleinstellungsmerkmal unserer zertifizierten Schulungsmaßnahme zur Kranführerausbildung ist unter anderem, dass wir den Schulungsteilnehmern die Möglichkeit geben, die schriftliche vom Gesetzgeber in der DGUV im Grundsatz  309-003 geforderte Prüfung in der für ihn verständlichsten Sprache abzulegen. 

    Für die Schulungsteilnehmer, deren Heimatland Afghanistan, Albanien, Bulgarien, England (bzw. englischsprachig), Italien, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Spanien, Syrien/Irak, Tschechien, Türkei, die Ukraine oder Ungarn ist, stehen neben Deutsch derzeit 18 verschiedene Sprachübersetzungen zur Verfügung. 

    NEU: Prüfungen ab sofort auch auf Ukrainisch, Bulgarisch, Portugiesisch, Slowakisch und Paschto (Afghanisch)!

    Eine Auswahl der Prüfungsfragen für ausländische Mitarbeiter finden Sie nachfolgend (Auszug, erste Seite):