Sind Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen wichtig oder gar dringend durchzuführen?
Häufig werden diese beiden Begriffe „wichtig“ und „dringend“ in der Praxis nicht immer richtig ausgelegt oder bewertet.

Im privaten Bereich sowie in der betrieblichen Arbeitssicherheit muss man oft Unwichtiges vom Wichtigen trennen. Manche Dinge sind wichtig, müssen aber nicht sofort durchgeführt werden. Bei anderen, z. B. bei „Gefahr im Verzug“, muss jedoch sofort gehandelt werden.

Dazu ein Beispiel:
Jeder Arbeitgeber bzw. Unternehmer darf gemäß seiner Grundpflicht nach ArbSchG, BetrSichV sowie den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1) seine Mitarbeitenden nur dann einsetzen, wenn vor Beginn der Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und eine ausreichende Unterweisung erfolgt ist. Dies gilt für Arbeiten mit Kranen ebenso wie für alle anderen Tätigkeiten.

Dennoch werden auch heute noch Kranführer wissentlich ohne die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und ohne die geforderte Ausbildung eingesetzt, in der Hoffnung, dass bisher noch nichts passiert ist. Nach dem Motto: „wo kein Kläger da auch kein Richter“.

Aber Vorsicht, es bestehen wesentliche Risiken:
Ein Unternehmer, der keine Gefährdungsbeurteilung erstellt und ungeschulte Mitarbeitende einsetzt, handelt grob fahrlässig und verstößt gegen die gesetzliche Fürsorgepflicht.

Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden drohen arbeits-, straf- und zivilrechtliche Konsequenzen sowie Bußgelder, Regressforderungen der Berufsgenossenschaft und im ungünstigsten Fall persönliche Haftung mit dem Privatvermögen.

Und tritt hier die Betriebshaftpflicht ein?
Oft nein. Die Versicherungen folgen dabei der Rechtsprechung. Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben besteht in vielen Fällen kein Versicherungsschutz.

Doch auch ohne Unfall liegt bereits ein Verstoß vor. Ein Blick in den Bußgeldkatalog LV 62 der LASI zur Betriebssicherheitsverordnung zeigt, dass fehlende Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen mit Bußgeldern von mehreren tausend Euro geahndet werden können.

Zusammenfassung:
Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen sind nicht nur wichtig. Sie sind auch dringend. Ob Sie das Risiko eingehen wollen, diese Maßnahmen aufzuschieben oder „wenn wieder Zeit ist“ umzusetzen, entscheiden Sie selbst. Doch wenn ein Unfall geschieht, den Sie dadurch hätten verhindern können, sind die Konsequenzen oft erheblich.

Sichern Sie sich ab und gehen Sie kein unnötiges Risiko ein. Ihre Mitarbeitenden werden es Ihnen danken.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Kranführerausbildung oder Unterweisung!

zu unseren Leistungen