Unser Imagefilm
Unser Flyer
(bitte anklicken oder direkt downloaden)
Unsere Broschüre
(bitte anklicken oder direkt downloaden)
Wir, das Sachverständigenbüro der Becker Hebesysteme GmbH, bieten Ihnen die Kranführerausbildung bzw. Kranführerschulung Ihrer Mitarbeiter und/oder Azubis in Ihrem Betrieb (Inhouse-Schulung) gemäß DGUV Grundsatz 309-003 (bisher BGG 921).
Warum Kranführerausbildung?
Wann benötigen Ihre Mitarbeiter und/oder Azubis einen Kranschein?
Unser absolutes Alleinstellungsmerkmal ist, dass wir den Teilnehmern die Fragebögen der theoretischen Prüfung in den Landessprachen UKRAINISCH, bulgarisch, portugiesisch, slowakisch Paschto / afghanisch (jeweils neu!), deutsch, englisch, italienisch, spanisch, griechisch, polnisch, russisch, ungarisch, tschechisch, türkisch, rumänisch, arabisch, serbisch und albanisch anbieten können. Somit ermöglichen wir dem Unternehmer, auch seine ausländischen Mitarbeiter und Azubis gesetzeskonform zu Kranführern und Anschlägern ausbilden zu lassen.
Seit Juli 2023 haben wir die Möglichkeit, mithilfe eines Gebärdensprachendolmetschers auch taube Mitarbeiter zum Kranführer auszubilden (in Abhängigkeit von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung).
In unseren Schulungen erarbeiten wir gemeinsam mit den Teilnehmern das richtige Handling von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln. Wie wähle ich das richtige Anschlagmittel für meine Last aus? Wir bieten Ihnen ebenso die jährlich geforderte Unterweisung von Ihren Kranführern/Anschlägern gemäß DGUV Vorschrift 1 (§4).
Warum jährliche Unterweisung?
Warum eine Gefährdungsbeurteilung?
Die kostenlose Sicherheitsberatung nach „Fast-Unfällen“, Erstellung von Fachgutachten nach Kran-Unfällen und die fachliche Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge nach BetrSiV §3 + TRBS 1111 runden unser Angebot an den Unternehmer ab.
(bitte anklicken oder direkt downloaden)
(bitte anklicken oder direkt downloaden)